Weitere Entscheidung unten: AG Frankfurt/Main, 01.04.1993

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   OLG Saarbrücken, 09.07.1993 - 3 U 135/91   

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https://dejure.org/1993,3592
OLG Saarbrücken, 09.07.1993 - 3 U 135/91 (https://dejure.org/1993,3592)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.07.1993 - 3 U 135/91 (https://dejure.org/1993,3592)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 3 U 135/91 (https://dejure.org/1993,3592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergessen einer Jacke; Entwendung eines Pkw; Unbefugte Benutzung eines Pkw; Gesamtschuldnerische Haftung; Unfallfolgen; Auffahrunfall; Getriebeschaden; Ursachenzusammenhang; Privatgutachten; Anträge auf Zeugenvernehmung ; Reparaturrechnungen; Überzeugungsbildung des ...

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Schuldhafte Ermöglichung der Kfz-Benutzung durch Dritte / Fahrzeugschlüssel befinden sich in einer Jacke, diese wird im Lokal vergessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 3 S. 1; ZPO § 139, § 528 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1807 (Ls.)
  • NJW-RR 1994, 573
  • zfs 1993, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 10.01.2014 - 10 U 2231/13

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Ablehnung eines Antrags auf

    Will ein Gericht sein Ermessen dahin ausüben, keine Beweisaufnahme von Amts wegen durchzuführen, muss es den Beweisführer hierauf nach § 139 I 2 ZPO hinweisen, um ihm einen Beweisantrag zu ermöglichen (BGH NJW 1987, 591 ; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 1993, 169; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 573; OLG Köln NJW-RR 1998, 1274 ); nur wenn dann kein "Beweisantrag" gestellt wird, kann man in der Regel eine Pflicht etwa zur amtswegigen Einholung eines Sachverständigengutachtens verneinen (OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 1993, 169).
  • VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 9/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines

    Denn selbst wenn die Auslegung des angebotenen Zeugenbeweises durch das Amtsgericht noch vertretbar gewesen wäre, musste sich ihm zumindest dessen Mehrdeutigkeit und die Notwendigkeit einer Klärung aufdrängen (zur entsprechenden Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach einfachem Recht vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1071 f., BGH, NJW-RR 2003, 742 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 573).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 01.04.1993 - 30 C 33228/92 - 95   

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https://dejure.org/1993,10314
AG Frankfurt/Main, 01.04.1993 - 30 C 33228/92 - 95 (https://dejure.org/1993,10314)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.04.1993 - 30 C 33228/92 - 95 (https://dejure.org/1993,10314)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. April 1993 - 30 C 33228/92 - 95 (https://dejure.org/1993,10314)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrbahnwechsel; Wendeverstoß; Unfallverursacher; Mitverschulden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 9
    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Fahrstreifenwechsel

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 9
    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Papierfundstellen

  • zfs 1993, 294
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